Im Reglement Schülerzuteilung und Schulweg werden gestützt auf das Volksschulgesetz die Kriterien für einen zumutbaren Schulweg festgehalten. Der Schulweg soll für alle Kinder ein Erlebnisweg sein, daher ist es wichtig, dass die Kinder den Schulweg weitestgehend zu Fuss bewältigen und daher vorab mit den Eltern einüben.
Sollte der Schulweg gemäss Reglement nicht zumutbar sein (bspw. beim Überschreiten der definierten Länge) werden die betroffenen Kinder mit dem Schulbus gefahren. Ab der 3. Klasse ist grundsätzlich die Benützung der öV zumutbar.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung, Tel. 044 936 56 00,
E-Mail
schuelerbelange@schulegossau-zh.chHinweis: Am Schulsilvester fährt kein Schulbus.
Veloprüfung
Es ist ein wichtiges Anliegen der Schule, zusammen mit dem Elternhaus die Unfallverhütung zu thematisieren und die Verkehrssicherheit der Kinder zu schulen. Ein zentraler Bereich ist dabei das sichere Velofahren. An der Schule Gossau wird dieser Unterricht durch die Verkehrsinstruktion der Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich durchgeführt. Abgeschlossen wird die Velofahrschulung mit der Veloprüfung in der 5. Klasse im Juni.