Klassenzuteilung
Gestützt auf §8 der Volksschulverordnung ist die Schule in der Regel in der Gemeinde, in der sich der Wohnort befindet, zu besuchen.
Die Schulleitung teilt die Schülerinnen und Schüler den Klassen zu und strebt dabei die bestmögliche Organisierbarkeit der gesamten Schule unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen an.
Müssen Schülerinnen und Schüler dem Schulstandort einer anderen Wacht zugeteilt werden, werden die Eltern frühzeitig informiert.
Gossau
Schulhaus Chapf mit Kindergärten Chapf, Grüenenhof und Unterhofen
Schulhaus Rooswis mit Kindergarten Rooswis
Bertschikon
Schulhaus Männetsriet mit Kindergärten Männetsriet I und II
Grüt
Schulhaus Wolfrichti mit Kindergärten Böschacher und Lindenhof
Ottikon
Schulhaus Strick mit Kindergarten Silberberg